AGB

Vertragsbedingungen für die Vermietung von E-Bikes

 

  • 1. Das Fahrrad und seine Benutzung
  1. Der Mieter erkennt durch die Übernahme des vermieteten Fahrrads an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet. Der Transport (z.B. mit Fahrzeug oder Bahn) des gemieteten Fahrrads muss vorab mit dem Vermieter abgesprochen werden. Vor Übergabe kann eine Sicherheitsleistung in Form einer Barkaution erhoben werden. Die Kaution wird nach Prüfung des Fahrrads innerhalb von 8 Tagen an den Mieter zurücküberwiesen. Die Mietzahlung ist in bar fällig bei Abholung.
  2. Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrssicherer Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der StVO, benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen. Eingriffe und Veränderungen an dem gemieteten Fahrrad sind unzulässig.
  3. Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden. Der Mieter muss volljährig sein.

 

  • 2. Pflichten des Mieters
  1. Der Mieter verpflichtet sich das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort in abgeschlossenem und angeschlossenem Zustand abzustellen.
  2. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe des Fahrrades dem Vermieter mitzuteilen.
  3. Beim Auftreten von Schäden ist der Vermieter unter der Telefonnr. 0176-86133977 oder 06321 – 355322 unverzüglich zu benachrichtigen.

 

  • 3. Unfall/Diebstahl
  1. Der Mieter ist verpflichtet den Vermieter unverzüglich telefonisch unter der Telefonnr. 0176-86133977 zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhanden gekommen ist.
  2. Bei einem Unfall ist dem Vermieter eine wahrheitsgemäße schriftliche Darstellung über den Unfallverlauf zu geben. Der Mieter ist verpflichtet, die Personendaten und Anschriften aller Unfallbeteiligten und Zeugen, ferner Zeit, Ort und Straße des Unfallgeschehens sowie die amtlichen Kennzeichen der unfallbeteiligten Fahrzeuge festzuhalten.

 

  • 4. Haftung
  1. Der Mieter haftet für Diebstahl, Verlust und Beschädigungen der Mietsache und von Bestandteilen der Mietsache sowie für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten.
  2. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er nicht mehr wiegt als 115 kg, sodass das zulässige Gesamtgewicht des Rades inclusive Fahrer und Gepäck nicht überschritten wird.
  3. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrrads erhobenen Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird.
  4. Für alle Schäden an Rechtsgütern Dritter tritt die Haftpflichtversicherung des Mieters oder dieser selbst ein. Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, zu klären, ob seine Haftpflichtversicherung für mit der Mietsache verursachte Schäden aufkommt.
  5. Die Haftung des Vermieters für nicht vorhersehbare und entfernt liegende Schäden ist mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

 

  • 5. Rückgabe der Mietsache
  1. Der Mieter hat das Fahrrad inklusive Zubehör am Ende der vereinbarten Mietzeit in demselben Zustand, in dem er es übernommen hat, dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben.
  2. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit. Vorzeitige Rückgabe verpflichtet den Vermieter nicht zur Mietpreisreduktion.
  3. Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen.
  4. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Fahrrades, aufgetretene Mängel für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.